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Mar 12th
Kredit Altersvorsorge Lebensversicherung oder Haus/ Eigentumswohnung
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Lebensversicherung oder Haus/ Eigentumswohnung

Ein wichtiges Standbein für die Altersversorgung stellen die Lebensversicherung oder das Haus bzw. die Eigentumswohnung dar. Da die gesetzlichen Renten nach heutigen Erfahrungen in der Zukunft nicht sehr hoch ausfallen,

sind wir gehalten, uns zusätzliche Möglichkeiten zur Aufbesserung unserer Altersversorgung zu suchen. Viele Menschen entscheiden sich schon früh, in ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu investieren. In Zusammenarbeit mit Kreditinstituten kann die für jeden Arbeitnehmer optimale Bau- oder Immobilienfinanzierung erarbeitet werden. Wünschenswert für eine schnelle Abzahlung der Darlehen ist das Vorhandensein einer größeren Summe Eigenkapitals. Durchschnittlich sollten 15 bis 30 % der Immobilienfinanzierung durch Eigenkapital vorhanden sein. Die restlichen Gelder können durch eine geschickte Kombination von Hypothekendarlehen, Bauspardarlehen oder sonstigen Krediten erbracht werden. Können die Zins- und Tilgungsraten so gewählt werden, dass mit Beginn des Rentenalters die Verbindlichkeiten weitgehend abgezahlt sind, entfallen während der Rentenphase zumindest die Miet- oder Kreditkosten.

Auch Lebensversicherungen werden zur Altersversorgung herangezogen. Hier sind besonders die kapitalbildenden Lebensversicherungen gefragt, die über einen längeren Zeitraum stetig Kapital ansammeln. Dieses Geld kann bei Kapitalwahlrecht mit Beginn des Rentenalters in Form einer monatlichen Rente oder aber als Gesamtsumme ausgezahlt werden. In den vergangenen Jahren gab es jedoch einige Veränderungen bezüglich der steuerfreien Auszahlung von Lebensversicherungen. Hier sind ein ausführlicher Versicherungsvergleich sowie eine gründliche Information des Kunden durch versierte Versicherungskaufleute vor Abschluss einer Lebensversicherung dringend geboten.

Risikolebensversicherungen dienen nicht zur Altersvorsorge, da sie wie schon ihr Name sagt, Risiken absichern sollen, im schlimmsten Fall den Tod des Versicherungsnehmers. Wenn jedoch Familien Immobilien unter anderem zur Altersversorgung erstehen, kommen die Erwerbstätigen Familienmitglieder nicht umhin, auch eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Diese schützen die Familie vor dem Ausfall der Einkommensquelle beim Tod des Erwerbstätigen und sichern so zumindest das eigene Haus oder die Eigentumswohnung für die Hinterbliebenen.

 

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